Fiskalvertreter für die Mehrwertsteuer

Ab dem 1.1.2018 werden alle ausländischen Unternehmungen (Sitz ausserhalb der Schweiz) auch mehrwertsteuerpflichtig in der Schweiz, wenn sie weltweit mehr als CHF 100'000.- Umsatz erzielen und ein Teil des Umsatzes der mindestens CHF 100'000.- in der Schweiz erzielt wird.

Was muss ich als Unternehmung neu ab dem 1.1.2018 in der Schweiz tun?

Sind Sie genau ein solches Unternehmen, welches pro Kalenderjahr mehr als CHF 100'000.- Umsatz weltweit erzielt und davon auch einen Teil des Umsatzes in der Schweiz macht? Dann werden Sie mit Ihrem Unternehmen neu ab dem 1.1.2018 pflichtig, Ihre Unternehmung in das Schweizer Register für die Mehrwertsteuern einzutragen.

 


Die Trevista AG:          Ihre Fiskalvertretung

Ab dem 1.1.2018 besteht also neu die Pflicht für ein ausländisches Unternehmen,  sich im Schweizer MWST-Register eintragen zu lassen. Diese Eintragung kann aber ein ausländisches Unternehmen nur vornehmen, wenn es einen inländischen Steuervertreter (Fiskalvertreter) in der Schweiz hat. Hier kommen wir als Trevista in's Spiel.

 

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen und  den nötigen Schritten im Bereich der Registration im Schweizer MWST-Register sowie zum weiteren Vorgehen, damit Sie auch in Zukunft ohne Sorgen Ihre Umsätze in der Schweiz erzielen können.

 


Telefon: 0041 56 633 02 33