Revision und Wirtschaftsprüfung


Tätigkeitsbereiche Revision und Wirtschaftsprüfung

  • Eingeschränkte Revision nach Obligationenrecht (AG, GmbH, Genossenschaft, Wohnbaugenossenschaften, Stiftungen)
  • Eingeschränkte Revision nach Swiss GAAP FER 21
  • Prüfen der Umwandlung einer Einzelfirma (z.B. in eine GmbH oder AG)
  • Kapitalerhöhungsprüfung
  • Prüfung der Jahresrechnung eines Vereins
  • Gründungsprüfung
  • Review der Jahresrechnung (im Auftragsverhältnis)

Gesetzlich verlangte Kontrolle Ihrer Buchhaltung

Seit dem 1.1.2008 gelten in der Schweiz die Regelungen des revidierten Revisionsrechts. Wir beraten Sie bezüglich der idealen Rechtsform und zeigen Ihnen auf, welche Revisionspflicht gesetzlich als KMU-Gesellschaft erfüllt werden muss.

Kompetenz und Effizienz bei der Prüfung begründen einen Mehrwert für jede Unternehmung. Als anerkanntes Treuhandunternehmen verfügen wir als Trevista AG über die Zulassung als Revisionsexperten bei der schweizerischen Revisionsaufsichtsbehörde (eidg. RAB). Bei zahlreichen Kunden sind wir als gesetzliche oder statutarische Revisionsstelle eingesetzt und als solche aktiv tätig.

Revision Ihrer Aktiengesellschaft oder GmbH

Wir nehmen für Sie die Eingeschränkte Revision vor. Für Gesellschaften mit weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter, ist die Eingeschränkte Revision freiwillig. Wenn Sie eine solche AG oder GmbH mit weniger als 10 Mitarbeitern besitzen, können Sie auch das Opting-Out (Verzicht auf die Revision) verlangen.

 

AG's oder GmbH's, welche mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeiter beschäftigen, müssen von Gesetztes wegen eine Revisionsstelle beauftragen, welche jährlich die Buchhaltung eingeschränkt prüft.

 

Grosse Unternehmen,  die gewisse Schwellenwerte überschreiten, müssen allenfalls Ihre Geschäftsbücher ordentlich revidieren lassen. Gerne beraten wir Sie dazu und verweisen Sie an einen Geschäftspartner, der  solche grossen (ordentliche) Revisionen vornimmt.

Revision Ihrer Stiftung

Für die Stiftungen kommt im Grundsatz das Aktienrecht (Art. 83b Abs. 3 ZGB) zur Anwendung. Das bedeutet, dass die Stiftung bis zur festgelegten Grenze von (20 Mio. Bilanzsumme, 40 Mio. Ertrag und 250 Mitarbeiter) und sofern die Aufsichtsbehörde keine ordentliche Revision verlangt, eingeschränkt geprüft wird (ausgenommen davon sind Familien- und kirchliche Stiftungen).

Wir begleiten seit Jahren gemeinnützigen Stiftungen und Stiftungen mit Kultuszweck und erfreuen uns ab der schönen Aufgabe. 

Prüfung Ihres Vereins

Wenn Sie eine professionelle Prüfung Ihrer Vereinsbuchhaltung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Vorschriften auf und beraten Sie, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie im Vereinsrecht haben.

Der Berufsstand sieht die Überprüfung Ihrer Vereinsbuchhaltung mittels "Review" nach PS 910 der Expert Suisse vor. Damit erfolgt die Prüfung im Auftragsverhältnis, wobei die Revisionsstelle nicht Organ des Vereins wird.

Revision der Jahresrechnung einer Wohnbaugenossenschaft

Ob als Revisionsstelle oder als objektiver Berater, wir stehen Ihnen gerne zur Seite bei Themen rund um die Wohnbaugenossenschaft. Sei es Depositenkassen, Heimfallfondsberechnung, Baukonti, Heiz- und Neben-kostenabrechnungen oder Erneuerungsfonds, wir beraten Sie gerne.

Freiwillige Prüfung "Review"

Sie sind nicht revisionspflichtig und möchten trotzdem, dass von Zeit zu Zeit eine externe Fachperson einen Check-up der Jahresrechnung vornimmt und auf mögliche Verbesserungen hinweist? Auch hier bietet sich die sogenannt kritische Durchsicht, in der Literatur Neudeutsch «Review» genannt an, welcher im Auftragsverhältnis durchgeführt wird und jederzeit beendet werden kann.


Wenn Sie Fragen zu den Rechten und Pflichten im Bereich der Revision und Wirtschaftsprüfung haben, hilft Ihnen die Trevista AG gerne weiter.  Wir zeigen Ihnen, was Sie als Schweizer Gesellschaft wissen und beachten müssen.


Qualitätsmanagement der Trevista AG im Revisionsbereich

Wir haben die Qualitätssicherung innerhalb unserer Unternehmung gemäss dem QS1 (PS 12/2013) der Expert Suisse eingeführt. Somit erfüllen wir als Revisionsgesellschaft die höchsten Branchenanforderungen in Sachen Qualitätsmanagement im Revisionsbereich.

 

Unsere Qualität der Revisionsdienstleistung wird jährlich durch eine externe Nachschau gemäss dem QS1 überprüft und verbessert, damit wir qualitativ hochstehend und effizient die Revisionsdienstleistung für Sie durchführen können.