In der Steuerberatung erstellen wir Ihre private Steuererklärung, kontrollieren die Fristen und Veranlagungen, erledigen Einsprachen, vertreten Sie bei den Behörden und informieren Sie rechtzeitig über die zu erwartenden Steuerfolgen.
Unsere Beratung fokussiert sich auch auf individuelle Kriterien, wie beispielsweise die Familienverhältnisse, Vorsorgebedarf für die Pensionierung, Geschäftsgang, spätere Nachfolgeregelung und andere Faktoren. Bei der Bearbeitung berücksichtigen wir folgende massgebende Steuerformen:
Wir beantworten Ihnen gerne als Treuhandgesellschaft Ihre Fragen zu den Themen im Bereich der Erbschaftssteuern oder der Schenkungssteuern.
Wer muss diese Steuern bezahlen? Welcher Kanton ist für diese Erbschafts- und Schenkungssteuern zuständig, wie hoch sind diese Steuerfolgen? Gibt es nicht Personen, Verwandte welche von dieser Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit sind?
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuern Fragen haben - wir sind gerne für Sie da.
Wir beraten Sie beim Ausfüllen Ihrer Grundstückgewinnsteuererklärung. Eine Grundstückgewinnsteuererklärung ist auszufüllen, wenn man eine Liegenschaft verkauft. Wir kennen die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen bei der Grundstückgewinnsteuern im Kanton Aargau und Zürich. So beraten wir Sie ob es steuergünstiger ist, die effektiven Anlagekosten vom Verkaufspreis in Abzug zu bringen oder allenfalls die Pauschalierung der Anlagekosten geltend zu machen.
Wir beraten Sie bei der Grundstückgewinnsteuern auch zu den Themen des Steueraufschubs oder zu einer allfälligen Ersatzbeschaffung.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören und um Sie bestmöglich zum Thema Grundstückgewinnsteuern zu beraten.
Wir beraten Sie als Gesellschaft (juristische Person) im Bereich der Quellensteuern. Wie muss Ihr Mitarbeiter bei den Quellensteuern gemeldet werden? Ist diese Person überhaupt quellensteuerpflichtig? Zu welchem Quellensteuer-Tarif ist der Angestellte abzurechnen?
Weiter beraten wir auch Privatpersonen (natürliche Personen). Natürlichen Personen, die an der Quelle besteuert wurden, helfen wir bei der Beurteilung, ob Sie gegebenenfalls freiwillig nachträglich eine ordentliche Steuerdeklaration einreichen wollen. Dies kann unter anderem dann positiv sein, wenn zum Beispiel in die Säule 3a einbezahlt wurde, ein grosser Arbeitsweg mit dem Auto zurückgelegt wird, hohe Schuldzinsen bezahlt wurden etc. Gerne schauen wir mit Ihnen die konkreten Umstände an, um dann analysieren zu können, ob eine ordentlichen Steuererklärung für Sie günstiger ist, als der bereits in Abzug gebrachte, pauschale Quellensteuersatz.
Die steuerlichen Risiken für Unternehmungen (juristische Personen) sind vielfältig und komplex. Nur mit sorgfältiger Planung und Abklärung lassen sich negative Folgen vermeiden.
Mit unserem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung helfen wir Ihnen, diese Risiken aufzudecken. Wir zeigen Ihnen Lösungen oder Optimierungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei deren Umsetzung.
Unsere Kernkompetenz als kleine Treuhandgesellschaft ist, dass unsere Mitarbeiter Sie als Generalisten interdisziplinär beraten. Somit beziehen wir sämtliche relevante Rechtsgebiete des Zivilrechts, der direkten Steuern, der Mehrwertsteuer, der Verrechnungssteuer und der Sozialversicherungsabgaben in die Analyse Ihrer Situation mit ein.
Bei der Steuerplanung erarbeiten wir eine kurz- bis langfristige, legale Steueroptimierung. Diese Planung wird unter Berücksichtigung von Umstrukturierungen (Gründungen, Umwandlungen, Fusionen, Liquidationen, Abspaltungen) regelmässig aktualisiert. Falls nötig, holen wir in diesem Fall bei der Steuerverwaltung ein sogenanntes "Ruling" (Eine verbindliche Auskunft über die Besteuerung einer juristischen oder natürlichen Person) ein.
Sie wollen Ihre Zeit sinnvoll einsetzen und Geld sparen? Dann kontaktieren Sie uns in Steuerfragen.
Wir beraten Sie in allen Belangen zur Schweizer Mehrwertsteuer und nehmen die Anmeldung Ihrer Gesellschaft bei der Behörde (ESTV) für Sie vor. Auf Wunsch erstellen wir die Quartalsabrechnungen für die Mehrwertsteuer oder nehmen die gesetzlich geforderte Umsatzabstimmung jährlich vor. Zudem stehen wir Ihnen für Korrekturen und für das Erstellen der Jahresabstimmung gerne zur Verfügung und beraten Sie in Ihren Fragen rund um die Mehrwertsteuer.
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Dr. Tax