Ab dem 30. September 2022 sind die alten roten und orangen Einzahlungsscheine nicht mehr zulässig. Es wird Zeit, um als Firma auf die neuen QR-Rechnungen umzustellen.
Das Rentenalter lässt eine gewisse Flexibilität zu. Die AHV-Rente kann vorgezogen oder aufgeschoben werden. Dies bringt gewisse Vor- und Nachteile mit sich und kann sich unter Umständen lohnen.
Aufgrund der ausserordentlichen Situation müssen steuerpflichtige Personen bei Erhalt von COVID-19-Beiträgen nun doch keine Vorsteuerkürzungen vornehmen.
Liegenschaftsunterhaltskosten können allenfalls auf die nächsten 2 Jahre übertragen werden, wenn diese im aktuellen Jahr nicht steuerlich konsumiert wurden und energiesparende oder umweltschonende Investitionskosten darstellen.