Wir freuen uns, dass wir wieder eine kompetente Steuerberaterin bei uns im Team begrüssen dürfen, welche unsere privaten Steuerkunden kompetent beim Erstellen der eigenen Steuererklärung unterstützt.
Die Reform der Ergänzungsleistungen, welche am 1.1.2021 in Kraft tritt, sieht eine Rückerstattungspflicht aus dem Nachlass für bezogene Ergänzungsleistungen vor.