Am 19. Mai 2019 wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) vom Volk angenommen. Es tritt auf Anfang 2020 in Kraft.
Per 1. Januar 2020 steigt der AHV-Lohnbeitrag von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von bisher 10,25 auf neu 10,55 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Die neuen Beitragssätze ab
1. Januar 2020
Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
AHV 4,35 % 4,35 % 8,7 %
IV 0,7 % 0,7 % 1,4 %
EO 0,225 % 0,225 % 0,45 %
Total 5,275 % 5,275 % 10,55 %