Spätestens ab dem 1.1.2015 müssen die Buchhaltungen von allen Gesellschaften in der Schweiz bereit sein für die Umsetzung des neuen Rechnungslegungs-gesetzes.
Im aktuellen Jahr 2014 müssen sämtliche Unternehmungen in der Schweiz die neuen Regelungen zum Rechnungslegungsrecht (Jahresrechnung, Buchhaltung) in der eigenen Gesellschaft implementieren, so dass die Buchhaltung ab dem 1.1.2015 bereit ist.
Gemäss der Übergangsbestimmung müssen in der Jahresrechnung, beginnend im 2015, spätestens die neuen Bestimmungen des Obligationenrechtes (nOR 957 ff.) umgesetzt werden.
Für weitere Fragen verweisen wir auf unser Rundschreiben im Download-Bereich.
Im 4. Quartal 2014 werden wir unsere Kunden über konkrete Schritte informieren.