Ab dem 30. September 2022 sind die alten roten und orangen Einzahlungsscheine nicht mehr zulässig. Es wird Zeit, um als Firma auf die neuen QR-Rechnungen umzustellen.
Spätestens ab dem 1.1.2015 müssen die Buchhaltungen von allen Gesellschaften in der Schweiz bereit sein für die Umsetzung des neuen Rechnungslegungs-gesetzes.