Die Trevista AG hat von der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde die Wieder-Zulassung als Revisionsexpertin für weitere 5 Jahre erhalten.
Natürliche Personen kriegen ihre Revisionszulassung für unbeschränkte Zeit von der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (eidg. RAB) zugesprochen.
Anders ist es aber bei den juristischen Personen. Eine Revisionsgesellschaft, wie die Trevista AG, erhält die Zulassung als Revisionsexpertin nur für 5 Jahre beschränkt zugesprochen. Nach der erstmaligen Einführung dieses neuen Systems 2008, hat die Trevista AG diese definitive Zulassung als Revisionsexpertin zum ersten mal 2009 erhalten.
Nun mussten wir diverse Unterlagen der Revisionsaufsichtsbehörde einreichen, um erneut für weitere 5 Jahre die Zulassung als Revisionsgesellschaft zu erhalten. Am 14.2.2014 haben wir die erfreuliche Nachricht der Aufsichtsbehörde erhalten, dass wir wieder die 5 jährige Zulassung als Revisionsexpertin erhalten haben - gültig bis im Jahr 2019.
Dies erlaubt es uns weiterhin, für Sie als Gesellschaft Revisionsdienstleistungen auf aktuellstem Stand durchzuführen.