Wer infolge eines Unfalls, wegen plötzlicher, schwerer Erkrankung urteilsunfähig wird, ist gut beraten, wenn er vorher eine eigene Patientenverfügung verfasst hat.
Eine Patientenverfügung bietet Ihnen und Ihren Angehörigen folgende Vorteile:
- Sie können beruhigt sein, weil Sie wissen, dass Ihre Wünsche auch bei Verlust Ihrer Urteilsfähigkeit berücksichtigt werden
- Sie schaffen Klarheit für den Ernstfall
- Ihre Angehörigen müssen später keine schwierigen Entscheidungen für Sie treffen
Das Erwachsenenschutzgesetz verpflichtet die behandelnden Ärztinnen und Ärzte im Falle einer Urteilsunfähigkeit abzuklären, ob eine Patientenverfügung vorhanden ist. Sie sind daran gebunden, gemäss dieser Verfügung zu handeln.
Eine gute Möglichkeit sich vertieft mit dem Thema Patientenverfügung auseinander zu setzen, bietet das Schweizerische Rote Kreuz. (www.redcross.ch)
Gerne beraten wir Sie zum Thema Patientenverfügung und Ihren Möglichkeiten.