MWST-Abrechnung – ab dem 2020 nur noch elektronisch

 

Seit September 2015 kann die MWST-Abrechnung online erfolgen. Auch wenn diese Möglichkeit bis 2018 nur knapp 40% der MWST-Pflichtigen wahrgenommen haben, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung entschieden, dass ab dem 1.1.2020 keine physischen Abrechnungsformulare mehr versendet werden sollen und die Abrechnung stattdessen von allen MWST-Pflichtigen online über ESTV SuisseTax erfolgen soll.

 

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/dienstleistungen/mwst-abrechnung-online.html

 

 

Nebst der elektronischen Einreichung bietet die Plattform weitere interessante Möglichkeiten:
  •           Nachträgliche Korrekturabrechnungen können vorgenommen werden
  • Die MWST-Abrechnung kann als PDF runtergeladen werden
  • Es besteht die Möglichkeit einen Beauftragten (z.B. Treuhänder) den Zugriff zur Erfassung der MWST-Abrechnung zu geben. Die Einreichung also Freigabe muss jedoch durch den Steuerpflichtigen erfolgen (früher durch Unterschrift).
  • Fristverlängerungen
  • Übersicht über frühere Abrechnungen (Historie)
  • Bestellung von Eintragsbescheinigungen (z.B. für ausländische Behörden)
  • Auch die Verrechnungssteuer und die Unternehmensabgabe für Radio und TV laufen über diese Plattform

 

Wie bereits angedeutet gibt es verschiedene Berechtigungsstufen auf dem Onlinezugang, welche über unterschiedliche Möglichkeiten verfügen. Der Superuser verfügt über sämtliche Berechtigungen (diese Berechtigung muss pro Firma immer einmal beantragt werden). Der Ausfüller kann Formulare elektronisch ausfüllen (z.B. Treuhänder). Der Einreicher kann die Formulare ausfüllen und bei der ESTV einreichen.

 

Der Superuser kann Ausfüller oder Einreicher einladen oder aber auch die Berechtigung wieder entziehen.

 

Wir empfehlen die Anmeldung in den nächsten Monaten vorzunehmen. Die Anmeldung und die Zuteilung der Berechtigungsstufen ist nicht schwierig und sollten Sie doch irgendwo anstehen, so helfen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung weiter.