Steuerspartipp Nr. 1 - Einzahlung in die Säule 3a

Das Schweizer Steuersystem lässt jährlich für Privatpersonen eine Einzahlung in die sogenannte Säule 3a zu. Dieser Beitrag in die 3. Säule lässt sich steuerlich vom Einkommen in Abzug bringen.

Die Schweiz kennt das drei Säulen Prinzip für die private Vorsorge. Die erste Säule stellt die AHV-Rente dar. Die zweite Säule die BVG-Rente ab Pensionierung (oder der Kapitalbezug aus der Pensionskasse). Die dritte Säule stellt die private Selbstvorsorge dar.

 

Somit kann jeder arbeitstätige Schweizer selber pro Jahr entscheiden, ob er einen Beitrag für seine Vorsorge in die Säule 3a einbezahlen will oder nicht. Im Kalenderjahr 2019 können Arbeitnehmer, welche bereits bei einer Pensionskasse angeschlossen sind, maximal pro Jahr CHF 6'826.- in die Säule 3a einzahlen. Dies kann je nach persönlichen Verhältnissen zu einer Steuersenkung von bis zu ca. CHF 1'000.- pro Jahr ausmachen. 

 

Selbständigerwerbende Personen in der Schweiz, welche nicht bei einer Pensionskasse angeschlossen sind, können maximal 20% von ihrem Jahresgewinn an die Säule 3a einbezahlen. Dieser grosse Abzug in die Säule 3a für Selbständige ist im 2019 bei maximal CHF 34'128.- beschränkt.

 

Wenn Sie also in diesem Jahr 2019 noch keine Einzahlung in die Säule 3a getätigt haben und es Ihre Liquidität zulässt, würden wir Ihnen empfehlen, noch eine Einzahlung in die Säule 3a vorzunehmen. So sparen Sie zum einen Steuern und zum anderen sorgen Sie finanziell bereits heute für die Zeit nach Ihrer Pensionierung vor.

 

Schauen Sie mit Ihrer Bank oder Versicherung, auf welcher Sie das Säule 3a Konto haben, bis wann im Dezember 2019 die Einzahlungen in die Säule 3a noch zugelassen sind, damit diese wirklich für das Steuerjahr 2019 gelten. Einige Kassen lassen die Einzahlungen nicht bis am 31.12.19 zu, sondern müssen die Überweisung manchmal sogar bereits vor dem 15. Dezember erhalten, damit diese Einzahlung noch steuerlich im 2019 in Abzug gebracht werden kann.

 

Für die Beantwortung von weiteren Fragen zur Säule 3a und den Steuern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Ihr Trevista Team