Die Direkte Bundessteuer erhöht ab der Steuerperiode 2023 den Abzug für Kinderdrittbetreuung
Die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern können künftig in der Höhe pro Jahr und Kind bis CHF 25‘000 geltend gemacht werden (bislang CHF 10‘100). Diese Änderung gilt für die Steuerperiode 2023 und ist somit erstmals im Jahr 2024 beim Ausfüllen der Steuererklärung 2023 zu berücksichtigen.
Voraussetzung dafür ist, dass die fremdbetreuten Kinder im gleichen Haus wie der/die Steuerpflichtige/n leben und diese/r muss für deren Unterhalt sorgen. Bei Verheirateten müssen beide Ehegatten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind in Aus- oder Weiterbildung, oder infolge schwerer Krankheit nicht in der Lage die Kinder zu betreuen. Abzugsfähig sind nur die Betreuungskosten, nicht aber die Verpflegungs- oder andere Lebenshaltungskosten.