Wie fast jedes Jahr gibt es auch auf das kommende Jahr 2023 kleinere Anpassungen im Bereich des Sozialversicherungsrechtes. Diese sind allenfalls in der Lohnbuchhaltung zu berücksichtigen.
Die einzelnen Anpassungen der Beiträge und Leistungen 2023 sind dem UP|DATE Dezember 2022 der TREUHAND|SUISSE zu entnehmen.
Für einen grösseren Kreis ist sicher relevant, dass der ALVZ (der Zusatz Solidaritätsbeitrag) an die Arbeitslosenversicherung ab 1.1.2023 wegfällt (bislang 1%). Dies betrifft Jahreslöhne von mehr als CHF 148‘200.
Die AHV-Altersrenten steigen wieder etwas an, womit es auch Erhöhungen bei den BVG-Kennzahlen und der freiwilligen Vorsorge Säule 3a gibt, welche für 2023 zu beachten sind.
Dies bedeutet konkret, dass im Kalenderjahr 2023 erwerbstätige, welche in der Pensionskasse angeschlossen sind CHF 7‘056.- in die Säule 3a einbezahlen dürfen.