Rechtsberatung


Tätigkeitsbereich Rechtsberatung

  • Erbrecht
  • Testament
  • Vorsorgeauftrag
  • Patientenverfügung

Beratung im Bereich Güter- und Erbrecht

Haben Sie Fragen zum Güterstand oder zum Erbrecht? Wir beraten Sie zu den Verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, wie dem Testament, dem Ehe- und Erbvertrag. Wir geben Ihnen als Treuhandbüro mal den Überblick über die Möglichen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei komplexeren Fragen im Erbrecht verfügen wir über ein Netzwerk von Rechtsanwälten, welche Sie weitergehend betreuen können.

Erstellen eines Testaments

Wenn Sie Ihren letzten Willen festhalten wollen, aber nicht genau wissen wie, helfen wir Ihnen gerne  durch Aufzeigen der vom Gesetz verlangten Formvorschriften des eigenhändig geschriebenen Testamentes oder mittels Hilfe eines Notars, welcher Ihren letzten Willen öffentlich beurkundet, weiter.

Willensvollstrecker

Ein Willensvollstrecker-Mandat ist rechtlich sehr komplex und anspruchsvoll. Daher übernehmen wir keine solchen Mandate als Trevista AG. Wir unterstützen Sie aber, wenn die Erbschaft über länger Zeit unverteilt bleibt und führen die Buchhaltung der Erben, damit alle einen Überblick haben, wem rechtlich was zusteht. Diese Buchhaltung kann als Grundlage für die privaten Steuererklärungen der Erben dienen, welche den Anteil an der unverteilten Erbschaft in der privaten Steuererklärung per ende Jahr deklarieren müssen.

Erbschaftssteuern und Schenkungssteuern

Auch zu allfälligen Steuerfolgen im Falle einer Erbschaft oder Schenkung geben wir Ihnen gerne Auskunft. Wir berechnen aufgrund Ihrer konkreten Verhältnisse die allfällig zu bezahlenden Steuern.

Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung

Wir empfehlen jeder Person mit Wohnsitz in der Schweiz eine Patientenverfügung sowie einen Vorsorgeauftrag abzufassen, im Falle einmal eine Urteilsunfähigkeit  eintreten würde.

In der Patientenverfügung regelt man die Details und Wünsche für die gesundheitlichen Belangen für den Fall, dass man nicht mehr urteilsfähig ist. Das Schweizerische Rote Kreuz hat geeignete Vorlagen für eine eigene Patientenverfügung

Der Vorsorgeauftrag wird für den Fall der Urteilsunfähigkeit (z.B. infolge Demenz,  eines Unfalls, oder Alzheimer etc.) einer Person angelegt und bezweckt, dass ihre Personen- und Vermögenssorge sowie ihre Vertretung im Rechtsverkehr sichergestellt ist (gemäss Art. 360 Abs. 1 ZGB).

Der Vorsorgeauftrag muss von der betroffenen Person von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet oder öffentlich beurkundet sein (siehe Art. 361 Abs. 1 und 2 ZGB). 

 

Es gibt heute gute Hilfen, z.B. auf www.caritas.ch oder bei der mobiliar.ch. Dort können Sie eine Vorlage für den Vorsorgeauftrag erstellen lassen. Wichtig ist dann einfach, dass Sie diesen Vorsorgeauftrag vom Anfang bis zum Schluss von Hand abschreiben, mit Ort und Datum ergänzen und unterschreiben - damit die Vorvorschriften eingehalten sind.


Haben Sie Fragen zu einem dieser oben beschriebenen Themen? Dann können Sie uns gerne kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.