Kurzarbeit beantragen für Arbeitgeber (aktualisiert am 31.3.2020)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) deckt den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern, über einen gewissen Zeitraum, einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden. Im Gegensatz zur Arbeitslosenentschädigung, werden die Leistungen an den Arbeitgeber ausgerichtet. Jeder Arbeitnehmende hat jedoch das Recht, die Kurzarbeitsentschädigung abzulehnen. Der Arbeitgeber muss diesen Arbeitnehmenden weiterhin den vollen Lohn auszahlen. Für die Arbeitnehmenden besteht dann jedoch ein erhöhtes Risiko, die Kündigung zu erhalten.

Verfahren / Ablauf der Kurzarbeit


Details zu diesen verschiedenen Verfahrens-Schritten bei der Kurzarbeit finden Sie auf der Homepage des Kantons Zürich (hier klicken).

Ausweitung Kurzarbeit durch Bundesrat am 20.3.2020


Am Freitag dem 20.3.2020 hat der Bundesrat bereits weitere Massnahmen im Thema der Kurzarbeit entschieden. 

 

Das Instrument der Kurzarbeitsentschädigungen ermöglicht, vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Durch die aktuelle wirtschaftliche Ausnahmesituation sind auch Personen, welche befristet, temporär oder in arbeitgeberähnlichen Anstellungen arbeiten, sowie Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, stark betroffen. Deshalb sollen die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht werden: 

  • Neu seit dem 20.3.2020 kann die Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit ausgerichtet werden. 
  • Neu soll der Arbeitsausfall auch für Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, anrechenbar werden. 
  • Ausserdem kann Kurzarbeitsentschädigung neu auch für arbeitgeberähnliche Angestellte ausgerichtet werden. Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten z.B. Gesellschafter einer GmbH, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten. Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, können nun auch von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren. Sie sollen eine Pauschale von 3320.- Franken als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend machen können. 
  • Die bereits gesenkte Karenzfrist (Wartefrist) für Kurzarbeitsentschädigungen wird aufgehoben. Damit entfällt die Beteiligung der Arbeitgeber an den Arbeitsausfällen. 
  • Neu müssen Arbeitnehmer nicht mehr zuerst ihre Überstunden abbauen, bevor sie von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren können. 
  • Im Bereich der Abwicklung der Gesuche sowie der Zahlungen von Kurzarbeit wurden ferner noch dringliche Vereinfachungen mit der Verabschiedung neuer Bestimmungen vorgenommen. Damit wird bspw. eine Bevorschussung von fälligen Lohnzahlungen via KAE möglich.

Bundesrat - Verordnung:

Den genauen Wortlaut der Verordnung des Bundesrates vom 20. März 2020 kann in dem nachfolgenden PDF entnommen werden: 

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Verordnungen Bundesrat 20.3.20pdf.pdf
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Vorgehen zum Beantragen der Kurzarbeit


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Vorgehen beim Beantragen der Kurzarbeit für Arbeitgebende
Diese Übersicht stammt vom Branchenverband Treuhand Suisse vom 20.3.2020
TS_Informationen_zu_Kurzarbeit_als_Folge
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unter folgendem Link finden Sie in den nächsten Tagen die genaueren, angepassten Infos durch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: 

 

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Kurzarbeit im Sitzkanton der Firma beantragt werden muss:

 

Link für das Beantragen der Kurzarbeit im Kanton Aargau:

 

https://www.ag.ch/de/dvi/wirtschaft_arbeit/unternehmen/zuschuesse___entschaedigungen/kurzarbeitsentschaedigung_beantragen/kurzarbeitsentschaedigung_beantragen_1.jsp?sectionId=1752007&accordId=0

 

 

Link für das Beantragen der Kurzarbeit im Kanton Zürich:

 

https://awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/coronavirus_informationen_awa/kurzarbeitsentschaedigung-einfach-erklaert.html

 

Formulare für das Beantragen der Kurzarbeit


Unter nachfolgedem Link finden Sie sämtliche benötigte Formulare zum Beantragen der Kurzarbeit:

 

https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/formulare/fuer-arbeitgeber/kurzarbeitsentschaedigung.html/

Allgemeine Infos zum Thema Kurzarbeit


 Ganz allgemeine Infos zum Thema Kurzarbeit finden Sie unter im nachfolgendem PDF, dies ist aber in wenigen Themen nicht ganz aktuell, namentlich wegen den Ausweitenden Massnahmen des Bundesrates vom 20.3.2020.

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Übersicht Kurzarbeit vom SECO
vor der Ausweitung der Massnahmen des Bundesrates am 20.3.2020
Kurzarbeit Broschüre SECO.pdf
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Aktuelle Videos vom Bund zum Thema Corona und Kurzarbeit und zum Kredit beantragen:


Bei Fragen machen Sie uns eine Mail an info@trevista.ch und geben Sie uns Ihre Telefonnummer an, dann rufen wir Sie so schnell wie möglich an.