Ab dem 1.1.2019 wird die neue Radio- und Fernsehgebühr (RTVG) erhoben. Neben den Privathaushalten, welche mit einer, gegenüber der ursprünglichen Billag, tieferen Abgabe von
CHF 365 zu Kasse gebeten werden, sind nun auch die Unternehmen in der Pflicht.
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