Aufgrund der ausserordentlichen Situation müssen steuerpflichtige Personen bei Erhalt von COVID-19-Beiträgen nun doch keine Vorsteuerkürzungen vornehmen.
Die 2011 eingeführte Erhöhung der MWST-Sätze zwecks IV-Zusatzfinanzierung läuft Ende 2017 aus. Ob die MWST-Sätze in der Schweiz sinken werden, ist jedoch offen, da die heute geltenden MWST-Sätze beibehalten werden sollen, um die Finanzierungslücke bei der AHV zu decken. Dafür ist aber eine Volksabstimmung notwendig. Es lohnt sich daher, für eine eventuelle Steuersatz-Änderung vorbereitet zu sein.