Stellenmeldepflicht neu ab 1. Juli 2018

Ab dem 1. Juli 2018 gibt es neu 19 Berufsgruppen, welche eine freie Arbeitsstelle zuerst dem RAV (regionales Arbeitsvermittlungsamt) melden müssen, bevor man die Arbeitsstelle ausschreiben und vergeben kann.

 

Nachfolgend sind die wichtigsten meldepflichtige Berufsarten aufgelistet:

  • Landwirtschaftliche Gehilfen/Gehilfinnen
  • Sonstige Berufe der Uhrenindustrie
  • Magaziner/innen, Lageristen/Lageristinnen
  • Sonstige be- und verarbeitende Berufe
  • Betonbauer/innen, Zementierer/innen (Bau): Bauhauptgewerbe
  • Sonstige Berufe des Bauhauptgewerbes
  • Verputzer/innen, Stuckateure/Stuckateurinnen
  • Isolierer/innen
  • PR-Fachleute
  • Marketingfachleute
  • Ausläufer/innen und Kuriere/Kurierinnen
  • Teleoperateure/-operatricen und Telefonisten/Telefonistinnen
  • Empfangspersonal und Portiers
  • Servicepersonal
  • Etagen-, Wäscherei- und Economatpersonal
  • Küchenpersonal
  • Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/innen
  • Schauspieler/innen

Genauere Informationen können Sie dem unten angefügtem PDF des RAV's Zürich entnehmen. 

 

Weitergehende Informationen zum Thema Stellenmeldepflicht des Arbeitgebers ab dem 1.7.2018 finden sich auch auf folgender Homepage:

 

www.seco.ch

www.arbeit.swiss

Download
RAV Information zur neuen Stellenmeldepflicht für den Arbeitgeber
Flyer_Stellenmeldepflicht_2018.pdf
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