Mobiles Arbeiten aus dem Ausland boomt – doch wer für einen Schweizer Arbeitgeber remote aus dem Ausland arbeitet, muss viel beachten: Sozialversicherungspflicht, Steuerregeln und Bewilligungen hängen stark vom Aufenthaltsland und der Länge des Engagements ab. Diese Fragen können je nach Fallkonstellation schnell komplex werden. Die wichtigste Faustregel: Nie ohne A1-Bescheinigung ins EU/EFTA-Ausland und Prüfung der Steuersituation!
Vielen Arbeitgebern in der Schweiz ist noch nicht klar, dass sie der kantonalen Sozialversicherungsanstalt mitteilen müssen, wenn einer ihrer Mitarbeiter für mehr als einen Tag im Ausland arbeitet. Erfolgt die Meldung nicht, hat dies gravierende Folgen.