neue Abzüge ab der Steuerperiode 2023

Für die Steuerperiode 2023 passt das Eidgenössische Finanzdepartement die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer an. Diese neuen Abzüge sind dann in der Steuererklärung 2023 zu berücksichtigen, welche im Kalenderjahr 2024 beim Steueramt einzureichen ist.

Um die Folgen der kalten Progression auszugleichen, passt das Eidgenössische Finanz­departement die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2023 an. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Abzug Zweiverdiener-Ehepaare neu ab dem Steuerjahr 2023 maximal CHF 13’600 (bisher CHF 13’400)
  • Kinderabzug und Unterstützungsabzug neu je CHF 6’600 (bisher CHF 6’500)
  • Verheiratetenabzug neu CHF 2'700 (bisher CHF 2'600)
  • Kinderdrittbetreuungsabzug neu CHF 25'000 (bisher CHF 10'100)
  • Ehepaare in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe zahlen neu erst Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 28’800 (bisher CHF 28’300)
  • der Höchstsatz wird neu erst ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 912’600 erreicht (bisher CHF 895’900)

Die seit dem letzten Ausgleich (Steuerjahr 2012) der kalten Progression aufgelaufene Teuerung beträgt 2,04%.