Für die Steuerperiode 2023 passt das Eidgenössische Finanzdepartement die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer an. Diese neuen Abzüge sind dann in der Steuererklärung 2023 zu berücksichtigen, welche im Kalenderjahr 2024 beim Steueramt einzureichen ist.
Liegenschaftsunterhaltskosten können allenfalls auf die nächsten 2 Jahre übertragen werden, wenn diese im aktuellen Jahr nicht steuerlich konsumiert wurden und energiesparende oder umweltschonende Investitionskosten darstellen.
Derzeit wird angestrebt den Eigenmietwert für selbstbewohntes Eigentum abzuschaffen (nicht bei vermieteten Liegenschaften und Ferienwohnungen). Konsequenterweise wird auch ein grosser Teil der Steuerabzüge abgeschafft, insbesondere würde es keine Abzüge für den Liegenschaftenunterhalt mehr geben.
Der Bundesrat hat die revidierte Liegenschaftenkostenverordnung verabschiedet. Neu können die Rückbaukosten im Rahmen eines Ersatzneubaus als Liegenschaftenunterhaltskosten bei der Steuererklärung ab dem 1.1.2020 abgezogen werden, was bislang nicht möglich war. Zudem können ab dem 1.1.2020 Auslagen für energiesparende Investitionen und für den Rückbau im Zuge eines Ersatzneubaus über maximal drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilt werden
Dieser Artikel stellt keine politische Meinung dar, sondern soll sich auf die wesentlichen Fakten der Abstimmung vom 19.5.2019 konzentrieren.
Seitdem die Unternehmenssteuerreform III vom Volk abgelehnt wurde und sich die Schweiz auf Grund der steuerlich privilegierten Gesellschaften auf die graue Liste der Europäischen Union verirrt hat, wird mit Hochdruck an der Abschaffung der steuerlichen Privilegien gearbeitet und versucht dies nun erneut im Rahmen der Steuervorlage 2017 umzusetzen.